zwingendes Recht

  1. Als zwingendes Recht bestimmt Artikel 2 dieses Vertrages, "daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der Charta der Vereinten Nationen". ( Quelle: Junge Welt 1999)
  2. Die Neuregelung des Ausländerrechts 1990 habe nach dem Willen des Gesetzgebers die behördlichen Ermessensspielräume soweit wie möglich einschränken oder abschaffen und durch zwingendes Recht ersetzen wollen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)